Häusliche Pflege Kosten.
Wie hoch sind die Kosten der häuslichen Pflege ? Hier finden Sie Informationen zu den Pflegekosten.
Die Kosten der häuslichen Versorgung werden individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst, in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand und dem Betreuungsaufwand, ob eine oder zwei Personen betreut werden und Ihren Anforderungen an die Sprachkenntnisse kalkuliert.
Die Betreuungskosten sind abhängig von folgenden Faktoren:
- Gesundheitszustand und Pflegegrad
- Standardbetreuung: einfache Einschränkungen
- Fortgeschrittene Betreuung: erhebliche Einschränkungen
- Deutschkenntnisse der Pflegekraft
- einfache Grundkenntnisse – einfaches Verstehen, Sprechen fällt schwer, nur mit einzelnen Wörtern
- Mittlere Kenntnisse – einfaches Sprechen und Verstehen, eingeschränkte Unterhaltung
- Gute Kenntnisse – gutes Verstehen, Unterhaltung ist möglich
- Sehr gute Kenntnisse – sehr gutes Verstehen, flüssige Unterhaltung
- Anzahl der Personen im gemeinsamen Haushalt
- eine Einzelperson im Haushalt
- ein Ehepaar – die weitere Person benötigt Unterstützung nur im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Haushalt sauber halten)
- ein Ehepaar – die weitere Person benötigt Unterstützung sowohl im Haushalt als auch im Alltag (Betreuungsleistungen, Begleitung, Hilfe bei der Hygiene)
- Sonderanforderungen
- Führerschein
- Gartenpflege
- Betreuung nachts
Die Kosten können je nach Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und Schwierigkeitsgrad der Betreuung variieren, und bewegen sich für eine zu betreuende Person bei ca. 2250 Euro bis ca. 2650 Euro, zuzüglich Reisekosten. Falls eine zweite Person ohne Pflegegrad im selben Haushalt lebt, steigen die Kosten für die die zusätzlichen Hilfeleistungen im Haushalt um mindestens 100 Euro. Wenn die zweiter Person einen Pflegegrad hat und betreuungsbedürftig ist, kommt ein Aufpreis um mindestens 250 Euro hinzu – der Betrag wird individuell nach dem Betreuungsbedarf berechnet.
Die Preise sind brutto und beinhalten die Versicherungen, Sozialabgaben und Steuern für die Betreuungskräfte. Die osteuropäische Agentur ist der Arbeitgeber und führt für alle entsendeten Arbeitskräfte die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ordnungsgemäß an die zuständigen Behörden im Herkunftsland ab. Der Arbeitgeber beantragt für die Betreuungskraft sowohl das A1 Formular als auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKUZ) und stellt sie den Mitarbeitern zur Verfügung.
Für eine genaue Kalkulation der Kosten Ihrer häuslichen Betreuung benötigen wir eine genaue Beschreibung des Bedarfs und Anforderungen im unseren Fragebogen. Nach der Analyse Ihres Bedarfs können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.
Die Kosten können über die finanziellen Zuschüsse der Pflegekasse* , die Sie persönlich beantragen und verbuchen können, reduziert werden.
Leistungen der Pflegekasse ab dem 1. Januar 2017
PFLEGEGELD Häusliche Pflege PFLEGEGRAD (PG) | Entlastungsbetrag ambulant | Sachleistung ambulant | Betrag stationär |
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PG 1: - | 125 | - | 125 |
PG 2: 316 Euro / Monat | 125 | 689 | 770 |
PG 3: 545 Euro / Monat | 125 | 1298 | 1262 |
PG 4: 728 Euro / Monat | 125 | 1612 | 1775 |
PG 5: 901 Euro / Monat | 125 | 1995 | 2005 |
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel | |
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Pflegegrad 1 | 40 Euro |
Pflegegrad 2-5 | 40 Euro |
Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson | |
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Pflegegrad 2–5 | 1.612 Euro maximal pro Kalenderjahr bis zu sechs Wochen (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege) |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | ||
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Pflegegrad 1-5 | 4.000 Euro | |
Pflegegrad 1-5 wenn mehrere Anspruchs-berechtigte zusammenwohnen | 16.000 Euro |
Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege (pro Monat)
Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege (pro Monat) | |
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PG 1 | * pro Monat bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag |
PG 2 | 689 |
PG 3 | 1298 |
PG 4 | 1612 |
PG 5 | 1995 |
Steuerliche Absetzbarkeit *
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den osteuropäischen Dienstleister. Es werden nur die Tage ab der Ankunft der Betreuungskraft und dem Betreuungsbeginn berechnet.
Sowohl hauswirtschaftliche wie auch pflegerische Tätigkeiten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Sie können bis zu 4.000,00 Euro / Jahr für die haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen (§ 35a Einkommensteuergesetz – EStG).
Sie legen dem Finanzamt die Rechnungen des ausländischen Dienstleisters vor.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater darüber. Link zum WiSO-Tipp.
* Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen, geben nur mögliche Tipps. Bei Fragen zur persönlichen Pflegesituation und den daraus resultierenden Geldleistungen ist Ihre Pflegekasse Ihr Ansprechpartner, sowie Ihr Steuerberater bei Fragen zur Steuerersparnis.