Pflegegeld

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die pflegebedürftige Person. Sie kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben.

Durch das Pflegestärkungsgesetz I sind alle Leistungsbeträge pauschal um 4 Prozent gestiegen, um die Preisentwicklung der letzten Jahre zu berücksichtigen (Beträge für 2012 eingeführte Leistungen sind um 2,67 Prozentpunkte gestiegen).

 

Für die ab 2017 geltenden Pflegegrade beläuft sich das Pflegegeld monatlich auf

  • 316 Euro monatlich im Pflegegrad 2,
  • 545 Euro monatlich im Pflegegrad 3,
  • 728 Euro monatlich im Pflegegrad 4,
  • 901 Euro monatlich im Pflegegrad 5.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit