24 Stunden Pflege Kosten. Rund-um-Betreuung sorglos und bezahlbar
Wie hoch sind die Kosten der 24 Stunden Pflege ? Hier finden Sie Informationen zu den Pflegekosten.
Die Kosten der häuslichen Versorgung werden individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst, in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand und dem Betreuungsaufwand, ob eine oder zwei Personen betreut werden und Ihren Anforderungen an die Sprachkenntnisse kalkuliert.
Die Betreuungskosten sind abhängig von folgenden Faktoren:
- Gesundheitszustand und Pflegegrad
- Standardbetreuung: einfache Einschränkungen
- Fortgeschrittene Betreuung: erhebliche Einschränkungen
- Deutschkenntnisse der Pflegekraft
- einfache Grundkenntnisse – einfaches Verstehen, Sprechen fällt schwer, nur mit einzelnen Wörtern
- Mittlere Kenntnisse – einfaches Sprechen und Verstehen, eingeschränkte Unterhaltung
- Gute Kenntnisse – gutes Verstehen, Unterhaltung ist möglich
- Sehr gute Kenntnisse – sehr gutes Verstehen, flüssige Unterhaltung
- Anzahl der Personen im gemeinsamen Haushalt
- eine Einzelperson im Haushalt
- ein Ehepaar – die weitere Person benötigt Unterstützung nur im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Haushalt sauber halten)
- ein Ehepaar – die weitere Person benötigt Unterstützung sowohl im Haushalt als auch im Alltag (Betreuungsleistungen, Begleitung, Hilfe bei der Hygiene)
- Sonderanforderungen
- Führerschein
- Gartenpflege
- Betreuung nachts
Die Kosten können je nach Schwierigkeitsgrad variieren zwischen 1850 € und 2650 € brutto pro Person. Bei zweiter zu betreuender Person kommt ein Aufpreis, in Höhe von 100 bis 250 € hinzu – je nach Betreuungsbedarf. Die Preise sind brutto und beinhalten alle Versicherungen, alle Sozialabgaben und Steuern der Mitarbeiter. Für eine genaue Kalkulation der Kosten Ihrer häuslichen Betreuung benötigen wir eine genaue Beschreibung des Bedarfs und Anforderungen im unseren Fragebogen. Nach der Analyse Ihres Bedarfs können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.
Die Betreuung über die Entsendung ist zurzeit das günstigste legale Modell auf dem Markt. Die Betreuungskosten sind in den meisten Fällen günstiger als die Pflegeheimkosten.
Die Kosten können über die finanziellen Zuschüsse der Pflegekasse* , die Sie persönlich beantragen und verbuchen können, reduziert werden.
Leistungen der Pflegekasse ab dem 1. Januar 2017
PFLEGEGELD Häusliche Pflege PFLEGEGRAD (PG) | Entlastungsbetrag ambulant | Sachleistung ambulant | Betrag stationär |
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PG 1: - | 125 | - | 125 |
PG 2: 316 Euro / Monat | 125 | 689 | 770 |
PG 3: 545 Euro / Monat | 125 | 1298 | 1262 |
PG 4: 728 Euro / Monat | 125 | 1612 | 1775 |
PG 5: 901 Euro / Monat | 125 | 1995 | 2005 |
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel | |
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Pflegegrad 1 | 40 Euro |
Pflegegrad 2-5 | 40 Euro |
Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson | |
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Pflegegrad 2–5 | 1.612 Euro maximal pro Kalenderjahr bis zu sechs Wochen (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege) |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | ||
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Pflegegrad 1-5 | 4.000 Euro | |
Pflegegrad 1-5 wenn mehrere Anspruchs-berechtigte zusammenwohnen | 16.000 Euro |
Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege (pro Monat)
Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege (pro Monat) | |
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PG 1 | * pro Monat bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag |
PG 2 | 689 |
PG 3 | 1298 |
PG 4 | 1612 |
PG 5 | 1995 |
Steuerliche Absetzbarkeit *
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den osteuropäischen Dienstleister. Es werden nur die Tage ab der Ankunft der Betreuungskraft und dem Betreuungsbeginn berechnet.
Sowohl hauswirtschaftliche wie auch pflegerische Tätigkeiten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Sie können bis zu 4.000,00 Euro / Jahr für die haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen (§ 35a Einkommensteuergesetz – EStG).
Sie legen dem Finanzamt die Rechnungen des ausländischen Dienstleisters vor.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater darüber. Link zum WiSO-Tipp.
* Wir führen keine Rechtsberatung durch, geben nur mögliche Tipps. Bei Fragen zur persönlichen Pflegesituation und den daraus resultierenden Geldleistungen ist Ihre Pflegekasse Ihr Ansprechpartner, sowie Ihr Steuerberater bei Fragen zur Steuerersparnis.
Wir sind für Sie da und beraten Sie kompetent und kostenfrei. Unsere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon 02104 – 50 83 616
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