pflegewohl24 – Häufige Fragen

Häufige Fragen

Sie möchten noch mehr über das Konzept der Seniorenbetreuung erfahren? Prima, hier erhalten Sie ausführliche Informationen auf viele Fragen.

(Bitte die untenstehenden Fragen anklicken – ein Textfenster wird geöffnet).

Betreuung 

Pflegewohl24 hat sich ausschließlich auf die Vermittlung von osteuropäischen Personal spezialisiert. Wir verfügen über keine eigenen Betreuungskräfte und bieten diese nicht an.

Eine Betreuungskraft aus Osteuropa darf sich im Pflegehaushalt für die Dauer des Betreuungsvertrages aufhalten. Das Personal bewohnt ganztags ein Gästezimmer, hat jedoch das Recht auf Privatsphäre und auf Freizeit außerhalb der Arbeitszeit der vertraglichen Dienstleistungen.

Die Betreuungsleistungen dürfen höchstens 40 Stunden wöchentlich umfassen, unter Beachtung der allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Falls eine zusätzliche Betreuung benötigt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber dazu die zusätzliche Vergütung zu bezahlen, die aus dem geltenden Mindestlohn (MiLoG) resultiert. Das gilt auch für die Rufbereitschaft und die Nachteinsätze, die nicht Bestand der Betreuungsleistungen sind. Die Nutzung von Babyphone ist ausgeschlossen.

Wir nutzen Schlüsselwörter / Keywords für die Suchmaschinenoptimierung. Die Begriffe „24 Stunden Pflege“, „24h Pflege“, „24 std Betreuung“, „24 Stunden Pflegekraft“, etc. werden von uns symbolisch verwendet um den Interessenten die zielgerichtete Suche im Internet und auf unserer Website zu ermöglichen. Die von uns vermittelten Betreuungskräfte aus Osteuropa leisten keine 24 Stunden Pflege, keine Intensivpflege und keine medizinische Behandlungspflege.
Die Betreuungsleistungen und die Arbeitszeit sind vertraglich vereinbart, unter Beachtung der allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Rahmenbedingungen
Freie Unterkunft

Zu den Vertragspflichten des Pflegebedürftigen gehört es, dass er der Betreuungskraft kostenfrei eine Unterkunft in seinem Haus zur Verfügung stellt.

Die Anforderungen an die Unterkunft der Betreuungskräfte: ein separates, möbliertes und sauberes Gästezimmer, freien Zugang ins Bad und in die Küche. Das Bad kann gemeinsam mitbenutzt werden, sofern kein separates Bad vorhanden ist.

Freie Verpflegung

Freie Verpflegung gehört zu den Vertragspflichten des Pflegebedürftigen und ist zusätzlich zur vereinbarten monatlichen Vergütung für das Unternehmen zu leisten. Die Verpflegung muss in ausreichender Menge (mindestens 3 Mahlzeiten am Tag) vorhanden sein.

Freie Telefonate und Internetzugang

Es ist sinnvoll vorher und nach der Anreise der Betreuungskraft die Telefonate mit ihrer eigenen Familie und den Internetzugang abzustimmen damit die Absprachen beidseitig eingehalten werden. Die Betreuungskräfte sind über eine lange Zeit weit weg von ihren Familien. Das Personal fragt oft vor der Anreise nach ob ein Internetanschluss WLAN für die Kommunikation über Internettelefonie Skype und die Erledigung von wichtiger Korrespondenz vorhanden ist. Um die Telefonkosten zu sparen ist eine Telefonflatrate in die EU sinnvoll.

Pausen

Die Arbeitszeit der Pflegekräfte ist vertraglich geregelt, sodass bei einer legalen Beschäftigung Erholungsphasen vorhanden sein müssen. Die täglichen und wöchentlichen Freizeitpausen werden gemeinsam mit Ihnen abgesprochen und an die Lebenssituation angepasst. Die Betreuungskraft soll u.a. eine zweistündige Mittagspause in ihrem Zimmer ungestört verbringen können.

Bitte klären Sie, ob in der Pause eine Aufsicht der zu betreuenden Person erforderlich ist und wer dies übernehmen kann. Falls die Familie oder andere Vertraute es nicht leisten können, können Sie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote der Pflegekasse mit Kostenerstattung in Anspruch nehmen, z.B.: einen Pflegehelfer über einen örtlichen Pflegedienst zu organisieren.

Die Rechtliche Situation
Die Betreuungskräfte sind beim ausländischen Unternehmen im Heimatland angestellt, versichert und versteuert, und werden nach Deutschland entsendet. Bei der Entsendung (im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit unter Beachtung der EU-Entsende-Richtlinien und des Arbeitnehmerentsendegesetzes – AEntG) ist das Modell arbeitsgenehmigungsfrei.

Eine deutsche Sozialversicherung ist nicht nötig, da die entsandten Betreuungskräfte über den Arbeitgeber in ihrem Heimatland versichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist ebenfalls nicht notwendig, diese ist abhängig vom Sozialversicherungssystem im Heimatland.

Die Bescheinigung A1 ist der Nachweis, dass Sozialversicherung im Heimatland besteht. Die Kopie der Bescheinigung A1 wird nach der Ausstellung nachgereicht, da diese mehrere Wochen oder Monate dauern kann. Sobald diese uns vorliegt, legen wir sie Ihnen vor.

Ihr Ansprechpartner
Pflegewohl24 ist das Bindeglied und Ihr direkter Ansprechpartner in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass die Verträge zwischen Ihnen und dem ausländischen Entsendeunternehmen geschlossen werden. Es werden keine gesonderten Vermittlungsverträge von pflegewohl24 geschlossen.

Wir kümmern uns laufend um Sie vor und während der gesamten Vertragslaufzeit. Wir stehen hilfsbereit beim regelmäßigen Informationsaustausch oder bei außergewöhnlichen Ereignissen zwischen Ihnen und dem Entsendeunternehmen zur Verfügung und versuchen die Anliegen schnell und zufriedenstellend zu lösen. Unsere Zweisprachigkeit (deutsch-polnisch) verschafft uns dabei die zusätzliche Kompetenz.

Vor Inanspruchnahme der Betreuung erstellen wir eine Bedarfsanalyse der pflegerischen Situation in Form von einem Fragebogen / Formular. Wir ermitteln, welche Aufgaben in welchem Umfang von den Betreuungskräften übernommen werden sollen.

Die Vertragspartner
Der Dienstleistungsvertrag wird direkt zwischen Ihnen als Vertreter des pflegebedürftigen Angehörigen (Leistungsnehmer) und dem osteuropäischem Unternehmen (Leistungserbringer) geschlossen. Im Vertrag werden der Inhalt, Ort und Dauer der zu erbringenden Leistung und Kündigungsfristen vereinbart.

Sie sind somit der Auftraggeber, nicht der Arbeitgeber. Das Weisungsrecht liegt beim Entsendeunternehmen als Arbeitgeber. Dadurch müssen Sie z. B. bei gewünschter Änderung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechende neue Vereinbarungen mit dem Entsendeunternehmen treffen.

Die Leistungen der Pflegekraft
Die Betreuung soll bessere Lebensqualität der pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause ermöglichen durch Unterstützung im Alltag sowie und Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Vor der Beauftragung werden die gewünschten und erforderlichen Tätigkeiten im Haushalt Ihres Angehörigen im Fragebogen festgehalten.

Die Betreuungskräfte arbeiten zuverlässig und gestalten eigenständig den Tagesablauf. Sie kaufen, wenn erforderlich, selbständig die Lebensmittel und andere Vorräte ein und rechnen diese mit Ihnen ab. Die Geldausgaben könnten in einem Haushaltsbuch schriftlich festgehalten werden.

Die Betreuungskraft bereitet alle Speisen zu und hilft bei der Essensaufnahme, wenn der Gesundheitszustand dies erfordert. Bitte besprechen Sie im Vorfeld die Essgewohnheiten und die Lieblingsspeisen der pflegebedürftigen Person, damit diese entsprechend berücksichtigt werden können.

Eine saubere Haushaltsführung gehört zu den Aufgaben einer Betreuungskraft. Stellen Sie bitte genügend Desinfektionsmittel zur Verfügung, damit die Sanitärbereiche (Bad) auch unter hygienischen Gesichtspunkten ausreichend gereinigt werden können. Das Wechseln und Waschen der Wäsche des Pflegebedürftigen sowie das Bügeln gehören auch zu den hauswirtschaftlichen Leistungen der Betreuungskraft.

Die Betreuungskraft übernimmt, wenn nötig, die Körperwäsche des Pflegebedürftigen und achtet auf sein äußeres gesamtes Erscheinungsbild, indem sie ihm beim An- und Auskleiden behilflich ist. Wenn erforderlich, hilft die Betreuungskraft dem Pflegebedürftigen bei Schwierigkeiten mit der Mobilität z.B. beim Aufstehen und Hinsetzen oder Hinlegen oder ggf. beim Toilettengang.

Die Betreuungskräfte passen sich dem individuellen Tagesablauf und den Wünschen der zu betreuenden Person an und gestalten auch die Freizeit (z.B. Gesellschaftsspiele, Spazieren gehen, Treffs besuchen, TV Sendungen schauen etc.). Sie pflegen die Kommunikation mit den Familienangehörigen oder dem Pflegedienst, damit die Betreuung gut funktioniert.

Personalvorschlag
Nach der Analyse Ihrer Anforderungen und der individuellen Wünsche im Fragebogen unterbreiten wir Ihnen einen verbindlichen, passenden Personalvorschlag, bevor der Vertrag unterzeichnet wird. Sie entscheiden ob die Pflegekraft Ihren persönlichen Erwartungen entspricht.

Für uns ist es sehr wichtig, dass die persönliche Chemie zwischen der zu betreuenden Person, ihrem Umfeld und der Betreuungskraft stimmt. Für eine Integration in das Familienleben ist das Zusammenwirken aller Beteiligten entscheidend. Jedoch können wir nicht die Sympathie zwischen allen Beteiligten voraussagen.

Wir erkundigen uns nach der Anreise der Betreuungskraft, ob Sie mit ihr zurecht kommen. Sollte trotz 14 tägiger Eingewöhnungszeit das nicht der Fall sein oder sollten Sie mit der Leistung der Betreuungskraft unzufrieden sein, können Sie das Entsendeunternehmen auffordern, die Person durch eine andere zu ersetzen. Wir stehen Ihnen bei und bemühen uns schnell einen Austausch durchzuführen. Bei Urlaub einer Betreuungskraft oder anderen Ausfallzeiten bekommen Sie ebenfalls eine Ersatzkraft.

Die Anreise der Betreuungskraft
Vom Erstkontakt und Auftragserteilung kann es zwischen 7 bis 14 Tagen dauern bis die Betreuungskraft ankommt, da es von der Verfügbarkeit des gewünschten Personals und der Saison abhängt. Nach der Organisation der Formalitäten informieren wir Sie über die Anreisedaten. Die Betreuungskraft kommt entweder am Fernbusbahnhof / ZOB / Hbf in Ihrer Stadt oder der nächst größeren Stadt an und kann von Ihnen abgeholt werden, oder  aber wird die Anreise mit einem Minibus direkt an die Haustür organisiert.

Dauer des Aufenthalts der Betreuungskraft
In der Regel bleiben die Betreuungskräfte für den Anfang bis zu 2 Monate vor Ort.

Ob eine Betreuungskraft bis zu 3 Monate bleiben möchte, können wir nicht sagen, da es eine individuelle Ausnahmesituation darstellt.

Die Betreuungskräfte machen nach ihrem Einsatz eine ein- oder zweimonatige Pause. Wir informieren Sie über die Urlaubsvertretung, sodass keine Lücke in der Betreuung entsteht. Dieser Rhythmus erlaubt der polnischen Agentur die Personaleinsätze gut zu planen. Ein Vorteil für Sie ist, dass die Betreuungskräfte dadurch weniger Heimweh haben und motiviert sind lange vom Zuhause fern zu bleiben um diese verantwortungsvolle Arbeit zu tun.

Die Personalwechsel und Übergabe finden an einem oder an zwei Tagen statt. Entweder wird die Reise mit dem Fernbus organisiert, die Anreise der neuen Betreuungskraft ist dann morgens und die Abreise der anderen Kraft abends. Oder die Pflegekräfte reisen mit dem Minibus direkt an die Haustür abends an und am nächsten Morgen ab. In Ausnahmefällen kann die Reise mit dem Flugzeug stattfinden.

Die Qualifikation des Personals
Wir arbeiten mit großen Agenturen zusammen, die über einen großen Pool an erfahrenen, zuverlässigen, vertrauensvollen und herzlichen Pflegekräften verfügen. Die meisten Pflegekräfte haben mehrjährige  Berufserfahrung in der häuslichen Seniorenbetreuung gesammelt – sie haben sich entweder um einen pflegebedürftigen Verwandten in der Heimat oder einen Kunden in Deutschland gekümmert. Viele von ihnen haben in einer Senioreneinrichtung als Pflegehelfer gearbeitet oder haben einen Betreuungskurs besucht und verfügen über medizinisches Wissen. Nach Bedarf können wir auch ausgebildete Krankenschwestern vermitteln.

Die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte aus Osteuropa
Das Personal hat unterschiedliche Sprachkenntnisse – von einfachen Grundkenntnissen bis zu sehr guten fließenden Deutschkenntnissen.

Vor dem Beginn der Betreuung schildern Sie uns Ihre Anforderungen zu den gewünschten Sprachkenntnissen in dem Fragebogen. Wir richten uns nach Ihren Wünschen bei der Personalauswahl und unterbreiten Ihnen die passenden Profile.

Es ist durchaus möglich ein telefonisches Vorabgespräch mit der Betreuungskraft zu führen, damit Sie sich von der Sprachkenntnis überzeugen können.

Die Kosten für die Betreuung
Die Betreuungskosten werden individuell auf Ihre Situation, in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand und dem Betreuungsaufwand, ob eine oder zwei Personen im Haushalt zusammen leben und wie viele Personen betreut werden, sowie anhand Ihren Anforderungen an die Sprachkenntnisse kalkuliert.

Die Kosten können je nach Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und Schwierigkeitsgrad der Betreuung variieren, und bewegen sich für eine zu betreuende Person bei ca. 2250 Euro bis ca. 2650 Euro, zuzüglich Reisekosten. Falls eine zweite Person ohne Pflegegrad im selben Haushalt lebt, steigen die Kosten für die die zusätzlichen Hilfeleistungen im Haushalt um mindestens 100 Euro. Wenn die zweiter Person einen Pflegegrad hat und betreuungsbedürftig ist, kommt ein Aufpreis um mindestens 250 Euro hinzu – der Betrag wird individuell nach dem Betreuungsbedarf berechnet.

Die Preise sind brutto und beinhalten die Versicherungen, Sozialabgaben und Steuern für die Betreuungskräfte. Die osteuropäische Agentur ist der Arbeitgeber und führt für alle entsendeten Arbeitskräfte die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ordnungsgemäß an die zuständigen Behörden im Herkunftsland ab. Der Arbeitgeber beantragt für die Betreuungskraft sowohl das A1 Formular als auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKUZ) und stellt sie den Mitarbeitern zur Verfügung.

Die Preise sind brutto und beinhalten die Versicherungen, Sozialabgaben und Steuern für die Betreuungskräfte. Die osteuropäische Agentur ist der Arbeitgeber und führt für alle entsendeten Arbeitskräfte die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ordnungsgemäß an die zuständigen Behörden im Herkunftsland ab. Der Arbeitgeber beantragt für die Betreuungskraft sowohl das A1 Formular als auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKUZ) und stellt sie den Mitarbeitern zur Verfügung.

Für eine genaue Kalkulation der Kosten der häuslichen Versorgung benötigen wir eine genaue Beschreibung des Bedarfs und Anforderungen im unseren Fragebogen. Nach der Analyse des Bedarfs können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den osteuropäischen Dienstleister. Es werden nur die Tage ab der Ankunft der Betreuungskraft und dem Betreuungsbeginn berechnet. Es entstehen keine Kosten im Voraus.

Die Kosten können über die finanziellen Zuschüsse der Pflegekasse, die Sie persönlich beantragen und verbuchen können, reduziert werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Als haushaltsnahe Dienstleistung 20 % der Kosten, maximal 4.000,00 Euro/Jahr (§ 35a Einkommensteuergesetz – EStG). Sowohl (legale) hauswirtschaftliche wie auch pflegerische Tätigkeiten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar.

Sie legen dem Finanzamt die Rechnungen des ausländischen Dienstleisters vor.

Sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater darüber.

* Wir führen keine Rechtsberatung durch, geben nur mögliche Tipps. Bei Fragen zur persönlichen Pflegesituation und den daraus resultierenden Geldleistungen ist Ihre Pflegekasse Ihr wichtiger Ansprechpartner, sowie Ihr Steuerberater bei Fragen zur Steuerersparnis.