Häufige Fragen
Sie möchten noch mehr über das Konzept der Seniorenbetreuung erfahren? Prima, hier erhalten Sie ausführliche Informationen auf viele Fragen.
(Bitte die untenstehenden Fragen anklicken – ein Textfenster wird geöffnet).
Betreuung
Pflegewohl24 hat sich ausschließlich auf die Vermittlung von osteuropäischen Personal spezialisiert. Wir verfügen über keine eigenen Betreuungskräfte und bieten diese nicht an.
Wir nutzen Schlüsselwörter / Keywords für die Suchmaschinenoptimierung. Die Begriffe „24 Stunden Pflege“, „24h Pflege“, „24 std Betreuung“, „24 Stunden Pflegekraft“, etc. werden von uns symbolisch verwendet um den Interessenten die zielgerichtete Suche im Internet und auf unserer Website zu ermöglichen. Die Betreuungskräfte aus Osteuropa leisten keine 24 Stunden Pflege, keine Intensivpflege und keine medizinische Behandlungspflege. Die genauen Betreuungsleistungen sind in dem Dienstleistungsvertrag des ausländischen Unternehmens formuliert und werden mit Ihnen vertraglich vereinbart.
Die Rahmenbedingungen
Freie Unterkunft sowie freie Verpflegung im Haushalt der Pflegebedürftigen Person.
Die Anforderungen an die Unterkunft der Betreuungskräfte: ein separates, möbliertes und sauberes Gästezimmer, freier Zugang ins Bad und in die Küche. Das Bad kann gemeinsam mitbenutzt werden, sofern kein separates Bad vorhanden ist.
Die Verpflegung muss in ausreichender Menge (mindestens 3 Mahlzeiten am Tag) vorhanden sein.
Freie Telefonate und Internetzugang
Die Betreuungskräfte sind über eine lange Zeit weit weg von ihren Familien. Das Personal fragt oft vor der Anreise nach ob ein Internetanschluss WLAN für die Kommunikation über Internettelefonie Skype und die Erledigung von wichtiger Korrespondenz vorhanden ist. Um die Telefonkosten zu sparen ist eine Telefonflatrate in die EU sinnvoll.
Die A1 Bescheinigung
Die Betreuungskräfte sind beim ausländischen Unternehmen im Heimatland angestellt, versichert und versteuert, und werden nach Deutschland entsendet. Bei der Entsendung (im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit unter Beachtung der EU-Entsende-Richtlinien und des Arbeitnehmerentsendegesetzes – AEntG) ist das Modell arbeitsgenehmigungsfrei.
Eine deutsche Sozialversicherung ist nicht nötig, da die entsendeten Betreuungskräfte über den Arbeitgeber in ihrem Heimatland versichert sind.
Die Bescheinigung A1 ist der Nachweis, dass Sozialversicherung im Heimatland besteht. Bitte fragen Sie die Betreuungskraft nach der Anreise nach der Bescheinigung.
Ihr Ansprechpartner
Pflegewohl24 ist das Bindeglied und Ihr direkter Ansprechpartner in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass die Verträge zwischen Ihnen und dem ausländischen Entsendeunternehmen geschlossen werden. Es werden keine gesonderten Vermittlungsverträge von pflegewohl24 geschlossen.
Wir kümmern uns laufend um Sie vor und während der gesamten Vertragslaufzeit. Wir stehen hilfsbereit beim regelmäßigen Informationsaustausch oder bei außergewöhnlichen Ereignissen zwischen Ihnen und dem Entsendeunternehmen zur Verfügung und versuchen die Anliegen schnell und zufriedenstellend zu lösen. Unsere Zweisprachigkeit (deutsch-polnisch) verschafft uns dabei die zusätzliche Kompetenz.
Vor Inanspruchnahme der Betreuung stellen Sie uns Ihren Bedarf und Ihre häusliche Situation in einem Fragebogen dar. Wir leiten den Fragebogen an das ausländische Unternehmen weiter, damit Ihre Anfrage analysiert werden kann.
Die Vertragspartner
Der Dienstleistungsvertrag wird direkt zwischen Ihnen als Vertreter des pflegebedürftigen Angehörigen und dem ausländischen Unternehmen geschlossen. Im Vertrag werden der Inhalt, Ort und Dauer der zu erbringenden Leistung und Kündigungsfristen vereinbart.
Sie sind somit der Auftraggeber, nicht der Arbeitgeber. Das Weisungsrecht liegt beim Entsendeunternehmen als Arbeitgeber. Dadurch müssen Sie z. B. bei gewünschter Änderung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechende neue Vereinbarungen mit dem Entsendeunternehmen treffen.
Die Leistungen der Pflegekraft
Die Betreuung soll bessere Lebensqualität der pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause ermöglichen durch Unterstützung im Alltag sowie Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Die Betreuungskräfte gestalten eigenständig den Tagesablauf. Sie kaufen, wenn erforderlich, die Lebensmittel ein und rechnen diese mit Ihnen ab. Die Geldausgaben könnten in einem Haushaltsbuch schriftlich festgehalten werden.
Die Betreuungskraft bereitet alle Speisen zu und hilft bei der Essensaufnahme, wenn der Gesundheitszustand dies erfordert. Bitte besprechen Sie im Vorfeld die Essgewohnheiten und die Lieblingsspeisen der pflegebedürftigen Person, damit diese entsprechend berücksichtigt werden können.
Eine saubere Haushaltsführung gehört zu den Aufgaben einer Betreuungskraft. Stellen Sie bitte genügend Desinfektionsmittel zur Verfügung, damit die Sanitärbereiche (Bad) auch unter hygienischen Gesichtspunkten ausreichend gereinigt werden können. Das Wechseln und Waschen der Wäsche des Pflegebedürftigen sowie das Bügeln gehören auch zu den hauswirtschaftlichen Leistungen der Betreuungskraft.
Die Betreuungskraft übernimmt, wenn nötig, die Körperwäsche des Pflegebedürftigen und achtet auf sein äußeres gesamtes Erscheinungsbild, indem sie ihm beim An- und Auskleiden behilflich ist. Wenn erforderlich, hilft die Betreuungskraft dem Pflegebedürftigen bei Schwierigkeiten mit der Mobilität z.B. beim Aufstehen und Hinsetzen oder Hinlegen oder ggf. beim Toilettengang.
Die Betreuungskräfte passen sich dem individuellen Tagesablauf und den Wünschen der zu betreuenden Person an und gestalten auch die Freizeit (z.B. Gesellschaftsspiele, Spazieren gehen, Treffs besuchen, TV Sendungen schauen etc.). Sie pflegen die Kommunikation mit den Familienangehörigen oder dem Pflegedienst, damit die Betreuung gut funktioniert.
Personalvorschlag
Nach der Analyse Ihrer Anforderungen und der individuellen Wünsche im Fragebogen unterbreiten wir Ihnen einen passenden Personalvorschlag, bevor der Vertrag unterzeichnet wird. Sie entscheiden ob die Pflegekraft Ihren persönlichen Erwartungen entspricht.
Für uns ist es sehr wichtig, dass die persönliche Chemie zwischen der zu betreuenden Person, ihrem Umfeld und der Betreuungskraft stimmt. Für eine Integration in das Familienleben ist das Zusammenwirken aller Beteiligten entscheidend. Jedoch können wir nicht die Sympathie zwischen allen Beteiligten voraussagen.
Wir erkundigen uns nach der Anreise der Betreuungskraft, ob Sie mit ihr zurecht kommen. Sollte trotz 14 tägiger Eingewöhnungszeit das nicht der Fall sein oder sollten Sie mit der Leistung der Betreuungskraft unzufrieden sein, können Sie das Entsendeunternehmen auffordern, die Person durch eine andere zu ersetzen. Wir stehen Ihnen bei der Kommunikation mit dem ausländischem Unternehmen zur Verfügung und bemühen uns schnell einen Austausch durchzuführen. Bei Urlaub einer Betreuungskraft oder anderen Ausfallzeiten bekommen Sie ebenfalls eine Ersatzkraft von der Personalfirma.
Die Anreise der Betreuungskraft
Vom Erstkontakt und Auftragserteilung kann es zwischen 7 bis 14 Tagen dauern bis die Betreuungskraft ankommt, da es von der Verfügbarkeit des gewünschten Personals und der Saison abhängt. Nachdem das ausländische Unternehmen die Formalitäten erledigt hat, erhalten Sie die Anreisedaten. Die Betreuungskraft kommt entweder am Fernbusbahnhof / ZOB / Hbf in Ihrer Stadt oder der nächst größeren Stadt an und kann von Ihnen abgeholt werden, oder aber wird die Anreise mit einem Minibus direkt an die Haustür organisiert.
Dauer des Aufenthalts der Betreuungskraft
In der Regel möchten die Betreuungskräfte für den Anfang ca. 6 Wochen vor Ort bleiben und vereinbaren die Zeit individuell mit dem ausländischen Unternehmen. Rechtzeitig vor Ablauf der Zeit erhalten Sie weitere Vorschläge für die Vertretung, damit keine Lücke in der Betreuung entsteht.
Die Personalwechsel finden an einem oder an zwei Tagen statt, damit die Übergabe zwischen den Betreuungskräften möglich ist. Eventuell wird dadurch eine weitere Übernachtungsmöglichkeit im Haushalt benötigt.
Die Qualifikation des Personals
Wir arbeiten mit großen ausländischen Personalagenturen zusammen, die über einen großen Pool an erfahrenen, zuverlässigen, vertrauensvollen und herzlichen Pflegekräften verfügen. Die Agenturen überprüfen ihr Personal bevor sie es für die deutschen Familien empfehlen. Die meisten Pflegekräfte haben mehrjährige Erfahrung in der häuslichen Seniorenbetreuung gesammelt – sie haben sich entweder um einen pflegebedürftigen Verwandten in der Heimat oder einen Kunden in Deutschland gekümmert. Einige haben in einer Senioreneinrichtung gearbeitet oder haben einen Betreuungskurs besucht und verfügen über spezifisches Wissen.
Die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte aus Osteuropa
Das Personal hat unterschiedliche Sprachkenntnisse – von einfachen Grundkenntnissen bis zu sehr guten Deutschkenntnissen.
Vor dem Beginn der Betreuung schildern Sie Ihre Anforderungen zu den gewünschten Sprachkenntnissen in dem Fragebogen, die bei der Personalauswahl berücksichtigt werden.
Es besteht für Sie die Möglichkeit ein telefonisches Kennenlerngespräch mit der Betreuungskraft zu führen, um sich von den Sprachkenntnissen zu überzeugen.
Die Kosten für die Betreuung
Die Betreuungskosten werden individuell auf Ihre Situation, in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand und dem Betreuungsaufwand, ob eine oder zwei Personen im Haushalt zusammen leben, sowie anhand Ihren Anforderungen an die Sprachkenntnisse von dem ausländischen Unternehmen kalkuliert.
Die Kosten können je nach Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und Schwierigkeitsgrad der Betreuung variieren, und bewegen sich für eine zu betreuende Person bei ca. 2450 Euro bis ca. 2950 Euro, zuzüglich Reisekosten. Falls eine zweite Person ohne Pflegegrad im Haushalt, steigen die Kosten für die die zusätzlichen Hilfeleistungen im Haushalt um mindestens 100 Euro. Wenn die zweiter Person einen Pflegegrad hat und betreuungsbedürftig ist, kommt ein Aufpreis um mindestens 250 Euro hinzu – der Betrag wird individuell nach dem Betreuungsbedarf von der osteuropäischen Agentur berechnet.
Die Preise sind brutto und beinhalten die Versicherungen, Sozialabgaben und Steuern für die Betreuungskräfte. Die osteuropäische Agentur ist der Arbeitgeber und führt für alle entsendeten Arbeitskräfte die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ordnungsgemäß an die zuständigen Behörden im Herkunftsland ab. Der Arbeitgeber beantragt für die Betreuungskraft sowohl das A1 Formular als auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKUZ) und stellt sie den Mitarbeitern zur Verfügung.
Für eine genaue Kalkulation der Kosten der häuslichen Versorgung benötigen wir eine genaue Beschreibung des Bedarfs und Anforderungen im Fragebogen. Die Kosten werden individuell zu Ihrer Anfrage durch die ausländische Personalagentur ermittelt. Nach der Analyse des Bedarfs können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den osteuropäischen Dienstleister. Es werden nur die Tage ab der Ankunft der Betreuungskraft und dem Betreuungsbeginn berechnet. Es entstehen keine Kosten im Voraus.
Die Kosten können über die finanziellen Zuschüsse der Pflegekasse, die Sie persönlich beantragen und verbuchen können, reduziert werden.