Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.

 

Pflegegeld, monatliche Leistung für die häusliche Pflege

  • 332 Euro monatlich – Pflegegrad 2,
  • 573 Euro monatlich – Pflegegrad 3,
  • 765 Euro monatlich – Pflegegrad 4,
  • 947 Euro monatlich – Pflegegrad 5.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit